ars-et-saliva
david
p.
eiser
politikverdrossenheit
und
achtungsverlust
ein plädoyer
für qualitätsmanagement in der politik
politikverdrossenheit ist
ein
schleichendes übel, eine krankheit, die
nicht von jetzt auf gleich
ausbricht sondern sich langsam aber stetig
entwickelt, wenn das tun und
lassen der politiker dem volk
nicht mehr
vermittelt werden kann.
die basis dieser krankheit sind
enttäuschung, frust und das gefühl,
betrogen und verschaukelt zu
werden, keinen einfluss zu haben und
dem lauf der dinge ausgesetzt zu
sein, ohne sich dafür
verantwortlich
fühlen zu können. zugleich
verliert der bürger die achtung vor denen,
die vorgeben, sich um
das wohl des volkes zu
bemühen, seien es die
parlamentarier oder die mitglieder
der regierung, die parteien
oder
regierungsinstitutionen.
der bürger hat ein
paar möglichkeiten, um damit umzugehen:
a) er
geht nicht mehr zur wahl, um partei und kandidaten die
legitimation
zu verweigern,
in der vagen hoffnung,
dass die schwindende wahlbe-
teiligung bei den
parlamentariern alarm
auslöst und sie nach der ursache
fragen lässt
b) er
wählt aus frust und/oder protest partei und kandidaten, die
mal
„etwas ganz anderes"
versprechen
c) er
geht „auf die strasse", verschwindet in der masse und „macht
mit"
bei denen, die gleiches zu
empfinden
scheinen wie er selbst
d)
er benutzt „soziale medien", um vermeintlich frei von
gesellschaftlichen
übereinkünften,
seine
meinung zu propagieren und follower zu finden,
die sich auf seine seite
schlagen und
ihm das gefühl vermitteln, eine
stimme
zu sein, die gehört wird
das,
was in deutschland an politischem porzellan in den letzten jahren
zerschlagen wurde, ist ein
musterbeispiel für das
versagen eines
systems, das unkontrolliert und fremdgesteuert
vor sich hinreagiert
(sic!) (unkontrolliert: es gibt kein
qualitätsmanagement. -
fremdgesteuert:
grosskonzerne bestimmen den gang der politik. - reagieren: getrieben
werden).
alle versuche
(wahlkämpfe, wahlgeschenke...), sich vor dem verlust von
wählerstimmen zu
schützen, sind gescheitert und haben im gegenteil
dazu
beigetragen, den trend zu
verstärken, zugunsten beispielsweise
der AfD und zugunsten einer aufsplitterung der
parteienlandschaft.
nur ein paar fragen:
-
warum benötigt die bundesrepublik über 600 parlamentssitze,
inzwi-
schen sogar über
700? ist das denn ein
versorgungssystem
für treue
parteisoldaten?
(China: 1.2 milliarden bürger,
aber nur 3000 parlamentarier. im ver-
gleich dazu müssten wir
doch mit 200 abgeordneten im bundestag
auskommen können.)
- warum gibt sich ein
bundesland mit 8 millionen einwohnern nicht
mit einem zehntel der
abgeordneten des bundestages zufrieden -
also 60 oder 70 parlamentariern? - nein es müssen weit
über 100 sein!
- wenn die zahl der abgeordneten nicht abhängig ist von der zahl
der
vertretenen bürger,
wovon ist sie dann abhängig?
- warum wird den lobbyisten
der grosskonzerne die möglichkeit einge-
räumt, mit einzelnen
abgeordneten direkten kontakt zu pflegen, um
die konzerninteressen
in der regierungsarbeit
unterbringen zu können?
- warum erhalten lobbyisten keine anhörungszeit in der
vollversamm-
lung, wo sie ihre vorschläge
allen unterbreiten müssen?
(anschlies-
send werden diese
vorschläge von den fraktionen
bearbeitet und nach
einer öffentlichen bundestagsdebatte wird im
plenum abgestimmt,
wie weiter verfahren werden soll). (weil lobbyisten „ihren"
parteien
geld bringen?)
- gibt es ein qualitätsmanagement in der regierung, im parlament,
in den ministerien? wo
hängen die zertifikate?
(ich habe noch nie davon gehört.
wenn es soetwas gäbe, müsste
es doch auch qualitätsbeauftragte
geben, deren namen irgendwann
mal in presse und
fernsehen auftauchen
würden.
da ist doch offenbar nichts.)
- es wird zu viel dem zufall,
einflüsterungen, versprechungen und
kungeleien überlassen.
ich halte es für
unverzichtbar, ein qualitäts-
management zu
installieren, wie wir es bereits seit vielen jahren
bis
hinunter in kleine handwerksbetriebe haben.
welchen grund sollte es denn geben,
an der höchsten stelle im
demokratischen rechtsstaat kein qualitätsmanagement zu
haben?
vorschlag:
meine erwartung an die zu wählenden volksvertreter/innen
ist daher,
nachzuweisen, dass ihre tätigkeiten
-
von parlament und
regierung
festgelegten - normen entsprechen und dass sie regelmässig
in form
von audits,
personalgesprächen und supervision kontrolliert, begleitet
und
geführt werden.
ich erwarte den
qualifikationsnachweis, dass
sie über die fähig-
keiten
verfügen, die zur bewältigung
ihrer
aufgaben
erforderlich sind.
natürlich setzt dies
voraus, dass bestimmte vorbedingungen
erfüllt
sind:
dazu
gehört an 1. stelle die
definition
ihrer aufgaben, und zwar mit
hilfe von „betriebs"verfassungen
(die den aktuellen stand des systems
und die
sich daraus ergebenden
aufgaben
beschreiben.) die basis
dazu bilden beispielsweise das
grundgesetz, koalitionsvereinbarungen
sowie resultate relevanter statistischer
zukunftsbezogener erhebungen,
absichtserklärungen zu
innen- und aussenpolitischen situationen,
gesellschaftliche, wirtschaftliche
entwicklungen usw..
an 2. stelle sollte die
verpflichtung stehen, diese verfassungen in fest-
gelegten intervallen zu
überprüfen und sie ggf. an politische,
wirtschaft-
liche und
gesellschaftliche veränderungen
anzupassen.
auf dieser basis lassen sich sämtliche
a) stellen-
b) arbeitsplatzbeschreibungen
und
c) pflichtenhefte
der
geschäftsführenden regierung und der parlamen-
tarier sowie
aller untergeordneten
institutionen (ministerien...) konzipieren.
d) ferner müssten
regelmässige audits
für alle an der regierungsarbeit
beteiligten menschen verpflichtend sein,
e) personalgespräche
und ggf. supervisionen
sind nicht nur anzubie-
ten sondern als kontroll- und
steuermassnahmen in die arbeitsabläufe
zu integrieren. (hier
hat sich auch die regierung
den
fragen des aufsicht-
führenden parlaments zu stellen und ihre
handlungen zu rechtfertigen)
diese
bedingungen sind unverzichtbar, um zu überprüfen, ob die
in
verfahrensanweisungen zu
formulierenden ziele erreicht wurden.
da die parlamentarier das
aufsichtführende organ sind, haben sie
handeln und wirken der geschäftsführenden
regierung zu kontrollieren
und ggf. zu steuern. dass sie dies unter dem
einfluss ihrer parteien tun,
ist
gewollt. aber auch dies muss durch verfahrensanweisungen
gere-
gelt werden; denn solange eine
solche qualitätskontrolle nicht existiert,
können die volksvertreter
weitgehend selbst
entscheiden, wie sie ihren
dienst absolvieren und mit welchen themen sie sich befassen wollen.
das heisst:
bis zum heutigen
tag entscheiden hier
zufall, neigung und politi-
sches taktieren anstatt auftragsgebundenheit
und disziplin.
ferner:
es gilt die alte regel:
je kleiner
eine arbeitsgruppe ist, desto effektiver ist sie.
es macht also in bezug auf die
performance überhaupt keinen sinn, das
parlament bei gelegenheit zu
vergrössern. im gegenteil, jede vergrös-
serung
verschlechtert die performance.
(diese regel gilt insbesondere
für arbeitsgruppen, die nicht grösser als
max. acht personen sein
dürften, um die zahl der
interaktionen ihrer
mitglieder auf möglichst niedrigem stand, also übersichtlich zu halten.)
achtungsverlust
mit verachtung auf einen anderen
menschen zu blicken, bedeutet, dass
sich dieser in den augen des
betrachters massiv
fehlverhalten hat, sei
es durch dummheit oder wissentlich.
mit achtungsverlust ist immer
dann zu
rechnen, wenn entweder unquali-
fiziert gearbeitet wird oder
politische manöver
zugunsten von personen
oder parteien erfolgen, also nicht direkt in bezug zum wohle des bürgers
oder
des landes eingeleitet werden.
beides ist nur möglich, wenn es
weder verfahrensanweisungen gibt
noch qualitätskontrollen.
achtungsverlust in der politik ist daher
kein schicksalhafter vorgang
sondern die folge von
missachtung von regelungen oder
von deren abwe-
senheit und daher vermeidbar; denn nur hochqualitative
arbeit wird ent-
sprechend gewürdigt und vermittelt den eindruck
kompetenten handelns
von leuten, die ihr handwerk verstehen.
erst dies erzeugt vertrauen und stabilisiert
die gemeinschaft.
mehr
© dpe
181018